Allgemeine Geschäftsbedingungen – Foto-Seitz GmbH
Stand: Oktober 2026
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Foto-Seitz GmbH und ihren Kunden über den Verkauf von Waren sowie über Foto-, Entwicklungs-, Digitalisierungs-, Reparatur- und sonstige Dienstleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen in unserem Ladengeschäft, auf unserer Internetseite, in Online-Shops, auf Marktplätzen oder in sonstigen Verkaufsmedien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch die Foto-Seitz GmbH oder durch die Ausführung der bestellten Leistung zustande.
Für Onlinebestellungen gelten ergänzend die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften über Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und Fernabsatzverträge.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise.
Die Zahlung erfolgt nach den jeweils angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bzw. die Vergütung mit Vertragsschluss bzw. bei Dienstleistungen spätestens bei Abholung oder Ablieferung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Während des Verzugs können insbesondere gesetzliche Verzugszinsen sowie ein nachweisbarer weiterer Verzugsschaden geltend gemacht werden. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4. Eigentumsvorbehalt
Bei Warenverkäufen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
Soweit ein Dritter nicht in der Lage ist, uns die im Zusammenhang mit der Abwehr eines solchen Eingriffs entstehenden notwendigen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften für den entstandenen Schaden.
Der Eigentumsvorbehalt richtet sich im Übrigen nach § 449 BGB.
B. Verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren
1. Sachmängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Rechte des Käufers bei Mängeln.
Bei einem Verbrauchsgüterkauf stehen dem Verbraucher insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und gegebenenfalls Schadensersatz zu.
Eine Herstellergarantie besteht nur, wenn der Hersteller eine solche Garantie tatsächlich eingeräumt hat. Eine Herstellergarantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten.
Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch eine Herstellergarantie weder ersetzt noch eingeschränkt.
2. Gebrauchte Waren
Bei gebrauchten Waren kann gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzt werden, sofern dies vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Eine solche Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Ansprüche, für die eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Bei Verbrauchsgüterkäufen bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften zugunsten des Verbrauchers unberührt.
3. Beschaffenheitsangaben bei gebrauchten Waren
Gebrauchte Waren können alters-, nutzungs- und gebrauchsbedingte Spuren aufweisen. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind die jeweilige Produktbeschreibung, die ausdrücklich angegebenen Eigenschaften sowie gegebenenfalls die bei Vertragsschluss vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale.
Bei gebrauchten Fotoapparaten, Objektiven und Zubehör können insbesondere Gebrauchsspuren, optische Abnutzungen oder altersbedingte Erscheinungen vorhanden sein, soweit diese in der jeweiligen Artikelbeschreibung angegeben oder bei gebrauchten Waren nach Art und Alter üblich sind.
C. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
1. Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei einem Verbrauchsgüterkauf beginnt die Frist grundsätzlich mit Erhalt der Ware durch den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten.
2. Kein Ausschluss gesetzlicher Rechte
Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch freiwillige Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeiten der Foto-Seitz GmbH nicht eingeschränkt.
Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
3. Freiwilliger Umtausch im Ladengeschäft
Bei einem Kauf in unserem Ladengeschäft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht allein deshalb, weil der Kunde seine Kaufentscheidung nachträglich ändern möchte.
Unabhängig davon kann die Foto-Seitz GmbH aus Kulanz einen freiwilligen Umtausch oder eine Rückgabe anbieten. Ein solcher freiwilliger Umtausch bzw. eine freiwillige Rückgabe erfolgt ausschließlich nach den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Bedingungen der Foto-Seitz GmbH.
Ein Anspruch auf eine freiwillige Rückgabe oder einen freiwilligen Umtausch besteht nicht.
D. Foto-, Entwicklungs- und Digitalisierungsarbeiten
1. Urheberrechte und Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, uns die zur Bearbeitung, Entwicklung, Digitalisierung, Vervielfältigung oder sonstigen Verarbeitung überlassenen Bilder, Filme, Dateien und sonstigen Materialien zu übergeben.
Der Auftraggeber stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch die vom Auftraggeber überlassenen Inhalte entstehen.
Die Freistellung gilt nicht, soweit die Foto-Seitz GmbH die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
2. Entwicklung und Digitalisierung
Bei der Entwicklung analoger Filme, der Herstellung von Abzügen, Scans und sonstigen Fotoarbeiten kann es trotz sorgfältiger und fachgerechter Bearbeitung zu technisch bedingten Abweichungen oder Beschädigungen kommen.
Insbesondere bei bereits belichteten, älteren, beschädigten oder unsachgemäß gelagerten Filmen können Entwicklungsfehler, Materialschäden, Farbveränderungen, Kratzer, Staub, Beschädigungen oder ein vollständiger oder teilweiser Verlust der Bildinformation auftreten, ohne dass dies von uns verursacht wurde.
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Rückgabe von Fotoarbeiten
Bei individuell nach Kundenvorgaben angefertigten Fotoarbeiten besteht kein freiwilliges Rückgaberecht wegen Nichtgefallens.
Gesetzliche Rechte, insbesondere bestehende Widerrufs- oder Mängelrechte, bleiben unberührt.
Bei digitalen Leistungen und individuell angefertigten digitalen Inhalten können die gesetzlichen Regelungen über das Erlöschen des Widerrufsrechts Anwendung finden, sofern die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
4. Vom Kunden bereitgestellte Datenträger und Materialien
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm überlassenen Filme, Speichermedien, Dateien und sonstigen Materialien frei von Schadsoftware sind und keine Rechte Dritter verletzen.
Wir sind berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen, wenn die Durchführung der gewünschten Leistung technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
E. Reparatur- und Werkstattleistungen
1. Kostenvoranschläge
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kostenvoranschläge unverbindlich.
Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass der tatsächliche Reparaturaufwand erheblich vom ursprünglich angenommenen Aufwand abweicht, werden wir den Kunden nach Möglichkeit vor Durchführung weiterer kostenpflichtiger Arbeiten informieren.
Für eine ausdrücklich beauftragte Untersuchung oder einen Kostenvoranschlag kann eine vereinbarte Prüf- bzw. Diagnosepauschale berechnet werden.
2. Reparaturtermine
Termine, die vor einer vollständigen Untersuchung und Feststellung von Art und Umfang eines Schadens genannt werden, sind grundsätzlich unverbindlich.
Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, Ersatzteilbeschaffung, Hersteller- oder Fremdwerkstattbearbeitung sowie sonstigen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, bleiben vorbehalten.
3. Reparatur durch Dritte oder Hersteller
Soweit eine Reparatur durch einen Hersteller oder eine externe Fachwerkstatt erforderlich ist, können sich die Bearbeitungszeiten entsprechend verlängern.
4. Abnahme und Zahlung
Bei Reparatur- und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge.
Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
5. Unternehmerpfandrecht
Für unsere Forderungen aus Reparatur- und Werkleistungen steht uns an den zur Reparatur oder Bearbeitung in unseren Besitz gelangten beweglichen Sachen des Kunden das gesetzliche Unternehmerpfandrecht zu.
F. Abholung und Aufbewahrung
1. Abholung
Fertiggestellte Reparaturen, Fotoarbeiten, Filme, Datenträger und sonstige Gegenstände sind nach Mitteilung der Fertigstellung zeitnah abzuholen.
2. Aufbewahrung
Eine kostenlose Aufbewahrung erfolgt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Monaten ab Mitteilung der Fertigstellung, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf dieser Frist können wir für die weitere Aufbewahrung eine angemessene Lagergebühr verlangen.
Die gesetzlichen Rechte aus dem Unternehmerpfandrecht bleiben unberührt.
3. Nicht abgeholte Gegenstände
Bei nicht abgeholten Gegenständen werden wir den Kunden, soweit erforderlich, nochmals zur Abholung auffordern und eine angemessene Frist setzen.
Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist können wir die uns nach dem Gesetz zustehenden Rechte ausüben.
Eine Verwertung aufgrund eines Pfandrechts erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
G. Haftung
1. Gesetzliche Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder eine ausdrücklich übernommene Garantie betroffen ist.
2. Haftung für Kundeneigentum
Für vom Kunden zur Bearbeitung, Reparatur, Entwicklung, Digitalisierung oder sonstigen Leistung überlassene Gegenstände haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
H. Termine und höhere Gewalt
Liefer- und Fertigstellungstermine verlängern sich angemessen, wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die wir nicht zu vertreten haben und die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Hierzu können insbesondere Lieferengpässe, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Vorlieferanten, Herstellerverzögerungen oder sonstige Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs gehören.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
I. Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit der Foto-Seitz GmbH der Sitz der Foto-Seitz GmbH Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Beschwerden und Streitbeilegung
Bei Fragen, Beschwerden oder Beanstandungen kann sich der Kunde direkt an die Foto-Seitz GmbH wenden.
Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.Foto-Seitz GmbH
Nürnberg
Stand: Oktober 2026
